The Arab Mediterranean Free Trade Agreement - The Agadir Agreement

Aug. 3, 2020 ATU Treaties & Intl. agreements

Abkommen zur Schaffung einer Freihandelszone zwischen den arabischen Mittelmeerländern

Über das Agadir-Abkommen (Geschichte)

  • Die (AA) wurde am 25. Februar 2004 in der Stadt Rabat zwischen Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien unterzeichnet.
  • Die Vereinbarung trat am 6. Juli 2006 nach Abschluss der Ratifizierungsanforderungen in Kraft.
  • Die tatsächliche Umsetzung war seit dem 27. März 2007 nach Veröffentlichung der Zollrundschreiben der vier Mitgliedsländer möglich.
  • Der Markt von mehr als 120 Millionen Menschen mit einem kombinierten Inlandsprodukt von fast 200 Milliarden Euro.

Agadir-Vereinbarung Ziele:

  • Schaffung einer Freihandelszone gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 (GATT)
  • Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit, Förderung der Beschäftigung, Steigerung der Produktivität und Verbesserung des Lebensstandards in den Mitgliedstaaten.
  • Die Koordinierung der allgemeinen und sektoralen Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten, insbesondere Außenhandel, Landwirtschaft, Industrie, Steuersystem, Finanzen, Dienstleistungen und Zoll, um die Bedingungen für einen objektiven Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
  • Die Annäherung der Rechtsvorschriften zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, ein angemessenes Klima für die wirtschaftliche Integration zu schaffen.

Beziehung zu anderen Vereinbarungen:

  • Die AA steht im Einklang mit der Charta der arabischen Liga, wenn es darum geht, die gegenseitige arabische Zusammenarbeit zu unterstützen und die Umsetzung der Greater Arab Free Trade Area (GAFTA) voranzutreiben.
  • Beitrag zu den Zielen des Barcelona-Prozesses in Bezug auf die Schaffung der Freihandelszone Euro-Mittelmeer.
  • In Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Anforderungen der Welthandelsorganisation (WTO), der die vier Länder angehören.
  • Beitritt: eröffnet für arabische Mittelmeerländer unter zwei Bedingungen:
  • Assoziierungsabkommen mit der EU.
  • Mitglied der Arabischen Liga.

Vorkehrungen zur Liberalisierung des Handels:

  • Industrieprodukte: kostenlos
  • Landwirtschaftliche und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse: kostenlos
  • Handel mit Dienstleistungen: Zeitpläne der Verpflichtungen im Rahmen der WTO - eine Gelegenheit, das Abkommen auf den Handel mit Dienstleistungen auszudehnen

Der Vertragstext

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